Haftpflichtschutz trotz Fahrerflucht

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Die Fahrerin eines Transporters kollidierte beim Abbiegen mit einem parkenden Kraftfahrzeug. Allerdings hatte die Fahrerin ausgesagt, nicht bemerkt zu haben, dass sie das Fahrzeug „touchierte“. Folglich sei sie weitergefahren. Der Vorgang wurde von Dritten bemerkt, die Fahrerin erhielt einen Strafbefehl. Gegen den Strafbefehl legte sie zunächst Einspruch ein, jedoch nahm sie diesen später wieder zurück. Der Sachschaden am parkenden Fahrzeug betrug fast 7.000 Euro.

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Artikel Haftpflichtschutz trotz Fahrerflucht
Seite 16 | Rubrik MANAGEMENT