Kep-Dienstleister: TV-Gerät-Beschädigung - Empfänger hat Beweislast & 7-Tage-Reklamationsfrist: Fernseherpaket beschädigt

Wird nach Empfang eines Paketes eine Beschädigung der Ware festgestellt, hat der Empfänger die Beweislast zu tragen und eine Reklamationsfrist von sieben Tagen einzuhalten.

Bei einem beschädigten Paket mündet nicht jeder Mangel an der Verpackung automatisch in einer Haftungsbefreiung des Paketzustellers. Bild: m.mphoto/Fotolia
Bei einem beschädigten Paket mündet nicht jeder Mangel an der Verpackung automatisch in einer Haftungsbefreiung des Paketzustellers. Bild: m.mphoto/Fotolia
Redaktion (allg.)
Güterschaden

Ein Paketkunde und sein beauftragter Paketdienstleister stritten im vorliegenden Fall darüber, wer für die Beschädigung eines Pakets verantwortlich war. Der Kep-Dienstleister hatte behauptet, dass sein Fahrer das Kollo unbeschädigt beim rechtmäßigen Empfänger abgeliefert habe. Im Paket befand sich ein sensibles TV-Gerät.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT