Der Versender ist in der Pflicht

Wenn ein Transportunternehmen die Ware nicht ordnungsgemäß abliefert, muss es haften – es sei denn, die falsche Ablieferung beruht auf fehlerhaften Angaben des Versenders.
Waren falsch geliefert? Hat sich der Spediteur an die Vorgaben des Verladers gehalten, kann er nicht haftbar gemacht werden. Bild: Pixabay
Waren falsch geliefert? Hat sich der Spediteur an die Vorgaben des Verladers gehalten, kann er nicht haftbar gemacht werden. Bild: Pixabay
Redaktion (allg.)
Großschadensfall

Von einem Händler für Solarienzubehör erhielt ein Transportunternehmen den Auftrag, acht Paletten mit einem Warenwert von 75.590,90 Euro nach Großbritannien zu befördern. Zu dem Empfänger, der sich MTE Limited (nachfolgend MTE) nannte, bestand zu diesem Zeitpunkt noch keine geschäftliche Beziehung.

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Artikel Der Versender ist in der Pflicht
Seite 20 | Rubrik MANAGEMENT