BAG widerruft Gemeinschaftslizenz für Transportunternehmer nach schweren Verstößen-Bußgeld und Unterlagen-Einreichung gefordert: Grenzüberschreitende Lkw-Transporte
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) widerrief gegenüber einem Transportunternehmer die erteilte Gemeinschaftslizenz für grenzüberscheitende Lkw-Transporte. Den Widerruf begründete das BAG damit, dass der Transportunternehmer „schwerste“ Verstöße gegen die vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen in Spanien begangen habe. Vor dem Hintergrund der Verstöße, die mit einem Bußgeld geahndet wurden, forderte das BAG den Transportunternehmer auf, diverse Unterlagen einzureichen. Zum Beispiel ging es um die Führungszeugnisse des Geschäftsführers und Dispositionsleiters.
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