OLG Dresden entscheidet: Vermieter muss 33.600 Euro Schadensersatz nicht zahlen: Gewerbliche Mietverträge: Keine Renovierungspflicht

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Nachdem ein Unternehmen den Vertrag eines unrenovierten Mietraums kündigte, verlangte der Vermieter vom Unternehmen, dass es die Mieträume renoviert zurückzugeben habe. Dabei berief sich der Vermieter auf die vereinbarte Pflicht des Mieters, Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Nachdem der Mieter sich weigerte, klagte der Vermieter auf Schadensersatz in Höhe von 33.600 Euro. Das Landgericht wies die Klage ab, da der Vermieter das Mietobjekt im unrenovierten Zustand übergeben habe. Das Oberlandesgerichts (OLG) Dresden urteilte am 6. März 2019, die Berufung vom Vermieter sei zurückzuweisen (AZ: 5 U 1613/18).

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT