Mieter weigert sich, Grundsteuer nachzuzahlen - Vermieter beruft sich auf mietvertragliche Regelung: Gewerbe: Regelung „sämtliche Betriebskosten“ unwirksam

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Ein gewerblicher Mieter wurde von seinem Vermieter aufgefordert, rückständige Grundsteuern von über 10.000 Euro nachzuzahlen. Dabei stützte sich der Vermieter auf die mietvertragliche Regelung, wonach der Mieter „sämtliche Betriebskosten“ zu zahlen habe. In einem weiteren Zusatz wurde in der Regelung berücksichtigt, dass der Mieter die Kosten für die „Be- und Entwässerung sowie der Heizung einschließlich Zählermiete und Wartungskosten“ zahlen müsse. Allerdings weigerte sich der Mieter, die geforderte Grundsteuer zu begleichen. Er meinte, die Klausel sei zu unbestimmt formuliert worden.

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Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT