Dekra: Neue Regeln für Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern: Schutzmaßnahmen selbst ableiten
Für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern gelten jetzt neue Re-geln. Die Änderungen betreffen unter anderem die Lagerung kleiner Mengen. Logistiker und Anwender von Gefahrstoffen sollten laut der Dekra prüfen, ob die Änderungen für ihr Unternehmen relevant sind.
Denn wer sich an die Vorgaben und Schutzmaßnahmen der TRGS halte, könne davon ausgehen, dass er sich rechtskonform verhalte und die Anforderungen des Arbeitsschutzes der Gefahrstoffverordnung einhalte. Dies sei von Bedeutung, wenn es zu einem Unfall mit Gefahrstoffen im Lager komme und Behörden und Versicherungen Auskünfte und Nachweise einforderten.
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