Schleswig-Holsteinisches OLG: Verständigung bei Engstelle notwendig: Gefahrenpotenzial Engstelle

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Daniela Sawary-Kohnen

Liegt auf einer Straße eine Engstelle vor, die das gleichzeitige Passieren der sich entgegenkommenden Lkw oder Fahrzeuge nicht möglich macht, muss eine Verständigung der beteiligten Fahrzeugführer darüber stattfinden, wer die Fahrt fortsetzen soll. Das erklärte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in seinem Urteil (AZ: 7 U 225/19) vom 20. April 2020. Wenn der Vorrang durch das Verkehrszeichen mit dem roten und schwarzen Pfeil geregelt ist, gilt dieses für den gesamten Streckenverlauf der Engstelle.

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Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT