Gebäudeversicherer verklagte Kfz-Versicherer des Halters
Das Abschleppunternehmen transportierte ein verunfalltes Kraftfahrzeug in eine Lagerhalle, um es dort bis auf Weiteres einzulagern. Drei Kalendertage später brach ein Feuer in der Lagerhalle aus. Der Gebäudeversicherer des Versicherungsnehmers behauptete, dass der Brand aufgrund eines technischen Defekts am Kraftfahrzeug verursacht worden sei und klagte gegen den Kfz-Versicherer des Halters. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln legte er Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Dies erfolgreich (Az: VI ZR 319/18).
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