BAG entscheidet: Kündigung des Ex-Mitarbeiters von Baden-Baden-Firma rechtzeitig?: Fristlose Kündigung rechtlich wirksam zustellen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Frage beschäftigt, ob einem gekündigten Mitarbeiter die fristlose Kündigung rechtzeitig zugegangen ist. Der Arbeitgeber mit Firmensitz in Baden-Baden behauptete, dem in Frankreich wohnenden Ex-Mitarbeiter das Kündigungsschreiben am 27. Januar 2017 um 13:25 Uhr in seinen Briefkasten geworfen zu haben. Laut dem Ex-Mitarbeiter habe er die Kündigung allerdings erst einen Tag später erhalten und daher seine Kündigungsschutzklage noch rechtzeitig innerhalb der Dreiwochenfrist beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben.
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