Kündigung eines Lageristen bestätigt: Arbeitsgericht Siegburg sieht Rechtmäßigkeit gegeben: Fristlose Kündigung: Lagerist sperrt Kollegen ein

 Bild: Fotolia/Fontanis
Bild: Fotolia/Fontanis
Redaktion (allg.)

Das Arbeitsgericht Siegburg sieht die Rechtmäßigkeit der Kündigung gegeben, wenn ein Mitarbeiter einen Kollegen in Räumlichkeiten einsperrt. Im konkreten Fall stritt ein Lagerist sich öfter mit einem seiner Arbeitskollegen. Nach einem erneuten Streit sperrte der Lagerist diesen kurzerhand im Toilettenraum ein. Dieser wiederum trat die Tür ein, um sich zu befreien. Der Arbeitgeber kündigte den Lageristen daraufhin fristlos. Dagegen klagte der Lagerist auf Wiedereinstellung beim Arbeitsgericht Siegburg, weil er der Meinung war, dass die fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtsunwirksam sei.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Kündigung eines Lageristen bestätigt: Arbeitsgericht Siegburg sieht Rechtmäßigkeit gegeben: Fristlose Kündigung: Lagerist sperrt Kollegen ein
Seite 13 | Rubrik MANAGEMENT