Die Freibeträge für eine Lohnpfändung ändern sich zum 1. Juli dieses Jahres und werden für Schuldner dann von 1.133,80 Euro auf 1.178,59 Euro angehoben. Laut der Bremer Inkasso bedeutet das eine Verringerung des pfändbaren Anteils beim Schuldner, wodurch der Gläubiger noch länger auf die Befriedigung seiner Forderungen warten muss.
Und nicht selten bleibe so eine Pfändung sogar gänzlich ergebnislos. Zu finden sind die Tabellen im Anhang der am 4. April 2019 vom Bundesjustizministerium im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.
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