Gläubiger warten länger auf ihr Geld

Ab dem 1. Juli 2019 gelten neue Lohnpfändungsfreigrenzen für Schuldner. Der pfändungsfreie Grundbetrag erhöht sich damit um 3,95 Prozent auf rund 1.179 Euro.

Ab dem 1. Juli 2019 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag für Schuldner zulasten der Gläubiger. Bild: Bremer Inkasso GmbH
Ab dem 1. Juli 2019 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag für Schuldner zulasten der Gläubiger. Bild: Bremer Inkasso GmbH
Daniela Sawary-Kohnen
Forderungsmanagement

Die Freibeträge für eine Lohnpfändung ändern sich zum 1. Juli dieses Jahres und werden für Schuldner dann von 1.133,80 Euro auf 1.178,59 Euro angehoben. Laut der Bremer Inkasso bedeutet das eine Verringerung des pfändbaren Anteils beim Schuldner, wodurch der Gläubiger noch länger auf die Befriedigung seiner Forderungen warten muss.

Und nicht selten bleibe so eine Pfändung sogar gänzlich ergebnislos. Zu finden sind die Tabellen im Anhang der am 4. April 2019 vom Bundesjustizministerium im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT