Bremer Inkasso warnt vor Verjährungsfristen für offene Rechnungen - Geschäftsführer empfiehlt regelmäßige Überprüfung: Die Zeit im Blick behalten

Neigt sich das Jahr dem Ende entgegen, wird auch die regelmäßige, dreijährige Verjährungsfrist wieder Thema. Unternehmer sollten jetzt offene Rechnungen prüfen. Für Ansprüche aus Transportleistungen beträgt die Frist nur ein Jahr ab Ablieferung des Gutes.

Geht es um offene Rechnungen, läuft so manchem die Zeit davon. Denn irgendwann sind sie verjährt und der Unternehmer bleibt auf seinen Forderungen sitzen. Bild: Y. Drumann / www.bremer-inkasso.de
Geht es um offene Rechnungen, läuft so manchem die Zeit davon. Denn irgendwann sind sie verjährt und der Unternehmer bleibt auf seinen Forderungen sitzen. Bild: Y. Drumann / www.bremer-inkasso.de
Redaktion (allg.)
Forderungsmanagement

Wer an sein Geld aus offenen Rechnungen will, muss Verjährungsfristen im Blick behalten, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, eines auf den Einzug von Forderungen spezialisierten Unternehmens. Die regelmäßige Verjährungsfrist betrage in der Regel drei Jahre. Sie beginnt frühestens mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31. Dezember. Was über einen längeren Zeitraum hinweg nicht realisiert werden konnte, werde häufig vergessen, so Drumann. Spätestens im letzten Quartal des Jahres sollten also alle offenen Rechnungen überprüft werden.

Verfahrensweise prüfen

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT