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Die Zeit im Blick behalten
Wer an sein Geld aus offenen Rechnungen will, muss Verjährungsfristen im Blick behalten, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso, eines auf den Einzug von Forderungen spezialisierten Unternehmens. Die regelmäßige Verjährungsfrist betrage in der Regel drei Jahre. Sie beginnt frühestens mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also mit Ablauf des 31. Dezember. Was über einen längeren Zeitraum hinweg nicht realisiert werden konnte, werde häufig vergessen, so Drumann. Spätestens im letzten Quartal des Jahres sollten also alle offenen Rechnungen überprüft werden.
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