Bild: Fotolia/Fontanis
Redaktion (allg.)

Ein Versicherungsnehmer vereinbarte mit seinem Kaskoversicherer für sein KFZ eine Jahresfahrleistung von 15.000 Kilometern. Bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls prüfte der Versicherer die gefahrenen Kilometer zum Zeitpunkt des Unfalls. Dabei stellte er fest, dass die vertraglich vereinbarten Jahreskilometer überschritten worden seien. Daher verlangte er auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro. Weil sich der Versicherungsnehmer weigerte, diesen Betrag zu zahlen, klagte der Versicherungsgeber beim Landgericht (LG) Koblenz auf Zahlung – allerdings ohne Erfolg (Az. 16 S 2/21).

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Artikel Falsche Kilometerangabe
Seite 9 bis 0 | Rubrik MANAGEMENT