Transportunternehmer schließt Aufhebungsvertrag gem. Paragraf 623 BGB schriftlich ab - Mitarbeiter befreit von Leistungspflicht: Fallstricke in Aufhebungsverträgen

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Mit einem Aufhebungsvertrag treffen der Transportunternehmer und sein Mitarbeiter die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin beendet wird. Der Transportunternehmer zahlt dem Mitarbeiter dann kein Gehalt mehr. Gleichzeitig ist der Mitarbeiter von seiner Leistungspflicht befreit. Wenn der Transportunternehmer mit einem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag schließen will, so ist dies gemäß Paragraf 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur schriftlich möglich. Selbst, wenn der Aufhebungsvertrag in Anwesenheit eines Zeugen mündlich geschlossen wurde, ist er rechtsunwirksam.

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Seite 8 | Rubrik MANAGEMENT