Ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 41 Stundenkilometer führt grundsätzlich zum einmonatigen Fahrverbot. Bei unverhältnismäßiger Härte kann unter Umständen davon abgesehen werden – aber nur mit guter Begründung, berichten die Arag-Rechtsexperten. Sie verweisen auf einen Fall, bei dem der Beklagte im April 2021 auf der A3 die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 43 Stundenkilometer überschritt und ihm daraufhin ein Bußgeld von 160 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt wurde.
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