VG Koblenz untersagt Transportunternehmer nächtliche Lkw-Fahrten durch Wohngebiet Idar-Oberstein: Fahrverbot durch Wohngebiet
Im konkreten Fall beschwerten sich die Bewohner aus Idar-Oberstein über nächtlichen Lkw-Lärm zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, wenn Lkw-Fahrer zum Betriebsgelände fuhren. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz (AZ: 5 L 1092/18. KO) untersagte dem Transportunternehmer daraufhin, das Wohngebiet zu durchfahren. Denn die wirtschaftlichen Interessen des Transportunternehmers würden weniger schwer wiegen als die Sicherstellung, dass die Nachtruhe der Bewohner nicht gestört werde. Die Fahrer des Transportunternehmers hätten das Nachtfahrverbot zu beachten und die Interessen der Anwohner seien „schützenswert“, so die Begründung.
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