Führerschein-Entzug: Verwaltungsgericht Neustadt klärt bei Drogenkonsum - 1 L 1587/18.NW: Ausnüchtern reicht nicht

Wer harte Drogen nimmt und deshalb das Auto lieber stehen lässt, muss seinen Führerschein dennoch abgeben, wenn er erwischt wird.

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)
Fahrtüchtigkeit

Anders als bei Alkohol kommt es beim Konsum von Drogen wie Amphetaminen oder Kokain nicht darauf an, ob der Betroffene unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist. Es reicht, dass er sie genommen hat, damit der Führerschein entzogen werden kann. Das stellt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße klar (1 L 1587/18.NW).

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT