Lieferando-Mitarbeiter klagen: Keine Verpflichtung zur Nutzung eigenen Mobilfunktelefons: Fahrradkuriere: Anspruch auf Drahtesel und Handy
Die beiden Kläger des vorliegenden Rechtsstreits waren beim Lieferservice Lieferando beschäftigt. Deren Hauptfunktion war es, bestellte Lebensmittel und Getränke beim rechtmäßigen Empfänger anzuliefern. Beide Mitarbeiter fühlten sich nicht verpflichtet, ihr eigenes Mobilfunktelefon zu benutzen, was durch die Internetnutzung zum Datenvolumenverbrauch geführt hätte.
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