Bild: Archiv
Daniela Sawary-Kohnen

Wenn ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen auf die Fahrerlaubnis verzichtet und nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Fahrerlaubnis auf Probe mit MPU
Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT