Wenn ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe nach mindestens einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen auf die Fahrerlaubnis verzichtet und nach der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht, kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen.
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