Deutsche Post muss Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen - EuGH entscheidet im wettbewerbsrechtlichen Verfahren für BIEK: Ende der Privilegien
Bei der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten gelten auch für die Deutsche Post keine Privilegien. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 22. November. Wie der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) informiert, kann der ehemalige Monopolist für sich nicht geltend machen, dass er als Universaldienstleister auf eine Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten in ihren Fahrzeugen verzichten darf.
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