Was tun, wenn es kracht

Den europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar nahm der ACE zum Anlass, darüber aufzuklären, wie man nach einem Verkehrsunfall am besten den Notruf absetzt – im Ernstfall sollte immer die Polizei informiert werden, nur bei Bagatellschäden sei dies nicht zwingend notwendig.
Bei einem Unfall mit Verletzten sollte innerhalb Deutschlands zuerst die 112 gewählt werden, um schnellstmöglich medizinische Versorgung zu gewährleisten. Bild: Pixabay
Bei einem Unfall mit Verletzten sollte innerhalb Deutschlands zuerst die 112 gewählt werden, um schnellstmöglich medizinische Versorgung zu gewährleisten. Bild: Pixabay
Anna Barbara Brüggmann
Erste Hilfe

In welchen Fällen sollten nach einem Verkehrsunfall Polizei & Co. verständigt werden? Laut Mobilitätsdienstleister ACE (Auto Club Europa), ist die Polizei unter der 110 immer bei Unfällen mit Personenschäden oder hohem Sachschaden zu verständigen – ebenso bei Unfällen auf der Autobahn. Auch wenn der Unfallverursachende nicht feststehe, sollte für eine polizeiliche Unfallaufnahme und Sicherung der Spurenlage gesorgt werden, so der Auto Club. Der Polizei-Notruf sollte zudem gewählt werden, wenn eine Straftat bei einem Unfallbeteiligten vermutet wird, wie beispielsweise das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

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Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT