Erlaubnis nach Güterkraftverkehrsgesetz

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln landete der Fall eines Transportunternehmens, dessen Geschäft es war, Kraftfahrzeuge zu befördern. Voraussetzung dafür ist eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Zwei Monate, nachdem dem Unternehmen die notwendige Erlaubnis erteilt worden war, wechselte jedoch der Verkehrsleiter. Die zuständige Behörde zog daraufhin ihre Erlaubnis zurück. Sie vertrat die Auffassung, dass das Unternehmen die Anforderungen gemäß Paragraf 3 Absatz 2 GüKG der EU-Verordnung (EG) 1071/2009 nicht mehr erfülle.

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Artikel Erlaubnis nach Güterkraftverkehrsgesetz
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT