Belgien: Mindestlohn 11,65 Euro/Stunde für Lkw-Fahrer- Kabotageverkehre: Vorsicht beim Mindestlohn im Ausland

Im EU-Ausland müssen Transportunternehmen ihren Fahrern den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Die Bestimmungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich.

Die Regeln zum Mindestlohn sind in jedem EU-Staat anders. In Frankreich etwa müssen Unternehmer mindestens zwischen 9,88 und 10,06 bezahlen. Bild: Unsplash
Die Regeln zum Mindestlohn sind in jedem EU-Staat anders. In Frankreich etwa müssen Unternehmer mindestens zwischen 9,88 und 10,06 bezahlen. Bild: Unsplash
Redaktion (allg.)
Entsenderichtlinie

In Belgien gilt der gesetzliche Mindestlohn von 11,65 Euro pro Stunde zum Beispiel für einen Fahrer, der mit einem Lkw über 15 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Kabotageverkehre durchführt. Meldepflichtige Fahrer müssen die sogenannte Limosa ausfüllen. Das Dokument (Meldebescheinigung Limosa-1) muss auch im Lkw bereitliegen, ebenso wie die A1-Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers, der Arbeitsvertrag und die letzte Lohnabrechnung. Der Transportunternehmer muss einen Repräsentanten stellen, der über Lohn- und Arbeitsbedingungen Auskunft geben kann.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT