Lkw-Fahrer müssen Eisplatten vom Dach entfernen - 80€ Bußgeld & Punkt im Flensburger Sündenregister: Eisplatten: vor Fahrt entfernen

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Wenn Lkw-Fahrer sich vor Antritt ihres Transports nicht darum kümmern, Eisplatten vom Dach ihres Lkw zu entfernen, handeln sie rechtswidrig. Ein Lkw-Fahrer muss mit ernsthaften Folgen rechnen, wenn er kontrolliert wird oder es zu einem Verkehrsunfall kommt. Nach Paragraph 23 Straßenverkehrsordnung ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Lkw vor Transportbeginn verkehrssicher ist. Dazu gehört, das Lkw-Dach von Eisplatten zu befreien. Missachtet der Fahrer diese Pflicht, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Außerdem bekommt er einen Punkt im Flensburger Sündenregister.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe der Print-Zeitung. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe der Print-Zeitung können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Lkw-Fahrer müssen Eisplatten vom Dach entfernen - 80€ Bußgeld & Punkt im Flensburger Sündenregister: Eisplatten: vor Fahrt entfernen
Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT