E-Mail-Anhang: Wann ist er zugestellt?

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Bisher hatte die Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die in einer E-Mail angehängte Erklärung als zugestellt gilt, wenn sie in das Postfach des Empfängers gelangt ist. Dieser Sichtweise schloss sich jetzt allerdings das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Urteil nicht an. Vielmehr vertrat es die Auffassung, dass ein E-Mail-Anhang erst dann zugegangen sei, wenn er vom Empfänger auch tatsächlich geöffnet worden sei.

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Artikel E-Mail-Anhang: Wann ist er zugestellt?
Seite 8 bis 0 | Rubrik MANAGEMENT