Transportunternehmer nimmt mehr Elektrofahrzeuge auf: E-Fahrzeuge: Einweisung sicherstellen
Es ist davon auszugehen, dass ein Transportunternehmer zukünftig mehr Elektrofahrzeuge im Fuhrpark aufnehmen wird als bisher. Wichtig ist, dass er seine Fahrer explizit einweist, um im Schadensfall nicht in die Haftungsfalle zu tappen. Die ist gegeben, wenn er seine Verantwortung zur Unfallverhütung verletzt. Die Pflicht zur Einweisung hat keinen Einfluss darauf, ob es sich um einen elektrisch angetriebenen Pkw, Transporter oder Lkw handelt. Der Fuhrparkmanager steht in der Pflicht, seinen Fuhrpark jährlich gemäß DGUV-Vorschrift 70 einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.
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