Heimlich geht gar nicht

Standortdaten von Fahrzeugen erfassen und ohne das Wissen der Fahrer speichern, ist nicht zulässig, insbesondere dann nicht, wenn zusätzlich weitere persönliche Daten festgehalten werden.
Dass ein Unternehmen immer wissen will, wo sein Lkw steht ist verständlich, über die Überwachung muss es dennoch die Mitarbeiter informieren. Bild: Sergii Figurnyi/Adobe Stock
Dass ein Unternehmen immer wissen will, wo sein Lkw steht ist verständlich, über die Überwachung muss es dennoch die Mitarbeiter informieren. Bild: Sergii Figurnyi/Adobe Stock
Christine Harttmann
Datenschutz

Eine Speditionsfirma darf die GPS-Daten ihrer Fahrzeuge nur speichern, wenn die betroffenen Lkw-Fahrer darüber informiert sind. Dass Diebstähle verhindert oder Fahrrouten optimiert werden sollen, ändert an dieser Sachlage nichts (VG Wiesbaden, Urt. v. 17.01.2022 – Az. 6 K 1162/22.WI).

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Artikel Heimlich geht gar nicht
Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT