Impfung gegen C-19: Mitarbeiter(innen) haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf bezahlte Arbeitszeit: Covid-Impfung während der Arbeitszeit
Viele Beschäftigte haben sich bereits gefragt, ob sie sich während der Arbeitszeit gegen C-19 impfen lassen dürfen. Letztlich haben die Mitarbeiter(innen) nur in Ausnahmefällen einen Anspruch, während der bezahlten Arbeitszeit einen Impftermin wahrzunehmen. Aus juristischer Sicht gilt bei einer Impfung nichts Anderes wie bei einem Arztbesuch, der aus anderen Gründen erfolgt, sprich eine privat motivierte Angelegenheit ist. Allerdings könnte sich nach Einschätzung von Rechtsexperten ein anderer Fall ergeben, wenn das Impfzentrum nur „starre“ Impftermine vergibt.
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