LG Paderborn bestätigt: Covid-19 als Ereignis höherer Gewalt-Transportunternehmen von Leistungspflicht befreit

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Verträge verpflichten Transportunternehmen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Allerdings stellen sich viele Transportbetriebe die Frage, ob der Ausbruch der Covid-19 Pandemie ein berechtigter Grund ist, von ihrer Leistungspflicht befreit zu werden. Das Landgericht (LG) Paderborn hat in einem aktuellen Fall bestätigt, dass die Covid-19 Pandemie explizit als ein Ereignis höherer Gewalt einzustufen ist (AZ: 3 O 261/20). Im vorliegenden Fall schloss das Serviceunternehmen mit seinem Kunden einen Vertrag. Der besagte, dass gegenseitige Leistungsverpflichtungen entfallen, wenn ein Fall von „Force-Majeure“ eintritt.

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Seite 7 | Rubrik MANAGEMENT