LG Paderborn bestätigt: Covid-19 als Ereignis höherer Gewalt-Transportunternehmen von Leistungspflicht befreit

 Bild: Fotolia/Fontanis
Bild: Fotolia/Fontanis
Redaktion (allg.)

Verträge verpflichten Transportunternehmen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Allerdings stellen sich viele Transportbetriebe die Frage, ob der Ausbruch der Covid-19 Pandemie ein berechtigter Grund ist, von ihrer Leistungspflicht befreit zu werden. Das Landgericht (LG) Paderborn hat in einem aktuellen Fall bestätigt, dass die Covid-19 Pandemie explizit als ein Ereignis höherer Gewalt einzustufen ist (AZ: 3 O 261/20). Im vorliegenden Fall schloss das Serviceunternehmen mit seinem Kunden einen Vertrag. Der besagte, dass gegenseitige Leistungsverpflichtungen entfallen, wenn ein Fall von „Force-Majeure“ eintritt.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel LG Paderborn bestätigt: Covid-19 als Ereignis höherer Gewalt-Transportunternehmen von Leistungspflicht befreit
Seite 7 | Rubrik MANAGEMENT