Corona: Firmenzutritt nur mit Schnelltest – Eilantrag gescheitert

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Das deutsche Recht regelt unter anderem in den Paragraphen 611 Absatz 1, 242 Bürgerliches Gesetzbuch, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ermöglicht, seine Arbeit im Unternehmen aufzunehmen. Dies verweigerte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter im vorliegenden Fall. Er durfte das Firmengelände nicht betreten, weil er sich keinem Corona-Schnelltest unterziehen wollte.

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Artikel Corona: Firmenzutritt nur mit Schnelltest – Eilantrag gescheitert
Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT