Für die verspätete Zustellung eines Containers kann ein Spediteur in Regress genommen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. In dem vorliegenden Fall hatte ein Transportunternehmen eine Spedition damit beauftragt, fünf Container vom Hamburger Hafen zum Nürnberger Containerterminal zu befördern. Im Transportauftrag vermerkte der Transportunternehmer: „Container müssen ab dem 22.09. Verfügbar sein! STAND-BY“. Von Nürnberg aus sollten die Container per Lkw an den rechtmäßigen Empfänger abgeliefert werden.
Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.
Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.
◂ Heft-Navigation ▸
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr