Führerscheinprüfung: Transportunternehmer müssen Verantwortung übernehmen - StVG Paragraph 21 Absatz 1 Nr. 2: Regelmäßige Führerscheinkontrolle

Transportunternehmer von Fuhrparks müssen die Führerscheine ihrer Fahrer regelmäßig kontrollieren, um Verstöße gegen Regeln zu vermeiden. Ansonsten kann ein Bußgeld drohen.

Transportunternehmer riskieren ein Bußgeld von bis zu einer Millionen Euro, wenn sie ihren Kontrollpflichten als Halter eines Fuhrparks nicht nachkommen. Bild: Navkonzept
Transportunternehmer riskieren ein Bußgeld von bis zu einer Millionen Euro, wenn sie ihren Kontrollpflichten als Halter eines Fuhrparks nicht nachkommen. Bild: Navkonzept
Redaktion (allg.)
Compliance

Die Verantwortung, regelmäßig die Führerscheine seiner Fahrer zu kontrollieren, sollte ein Transportunternehmer nicht unterschätzen. Verankert ist die Verantwortung zur Führerscheinprüfung in Paragraph 21 Absatz 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Der Sanktionsrahmen, den die zuständige Behörde bei einer Missachtung verhängen kann, ist erheblich. Möglich ist, dass der Halter mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr verurteilt wird, wenn er es zulässt oder bestimmt, dass sein Fahrer ein Fahrzeug ohne gültigen Führerschein nutzt.

Pflicht zur Kontrolle

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT