Transportunternehmen X erleidet Güterschadensfall: 2.000 Euro Schuhe gestohlen - Regressierung wichtig: Wer haftet im Schadenfall?
Nicht alle Disponenten eines Transportunternehmers wissen, welche finanzielle Bedeutung ein Schadensfall hat, den er oder sein Verkehrshaftungsversicherer nicht erfolgreich gegenüber dem Schadensverursacher regressiert.
Im vorliegenden Fall erlitt ein Transportunternehmer X während eines Warentransportes von Hamburg nach München einen Güterschadensfall. Auf einem unbewachten Parkplatz an der A7 in Höhe Kassel wurde über Nacht die Lkw-Plane des Subunternehmers aufgeschlitzt. Dabei entwendeten die Täter 30 Kartons hochwertiger Schuhe im Wert von 2.000 Euro.
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