Redaktion (allg.)

Die zulässige Achslast eines Gliederzugs sei um 12,39 Prozent überladen gewesen, so das Amtsgericht Nordrhein-Westfalen. Dafür sollte der Lkw-Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 121 Euro zahlen. Dagegen legte der Lkw-Fahrer eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ein. Diese begründete er damit, dass für ihn die Überladung nicht erkennbar gewesen sei. Damit hatte er aber keinen Erfolg, denn das OLG urteilte gegen den Lkw-Fahrer (Az. IV-2 RBs 85/22).

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Artikel Bußgeld wegen Überladung
Seite 6 | Rubrik MANAGEMENT