OLG Köln: Handy-Nutzung während der Fahrt verstößt gegen StVO-Paragraph 23 Abs. 1a-Bußgeld droht: Bußgeld: Handy zwischen Ohr und Schulter
Ein während der Fahrt eingeklemmtes Handy zwischen Ohr und Schulter hat ein Bußgeld zur Folge, denn es verstößt gegen Paragraph 23 Abs. 1a StVO. Das hat das OLG Köln am 4. Dezember 2020 in einem Urteil (AZ: III-1 RBs 347/20) entschieden. Im konkreten Fall war auf einem Foto, das bei einer Geschwindigkeitsmessung aufgenommen wurde, zu erkennen, dass die Fahrerin ein Handy zwischen Schulter und Kopf eingeklemmt hatte. Sie hatte zudem eingeräumt, dieses zum Telefonieren genutzt zu haben. Allerdings sei das Telefon bereits vor Fahrtantritt in dieser Haltung gewesen und daher nicht als „Halten“ in der Hand zu werten, so die Fahrerin.
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