DSGVO-konforme Bewerberdatenverarbeitung: Hubit Datenschutz empfiehlt regelmäßige Schulungen: Datenschutzfallen vermeiden

Worauf Arbeitgeber beim Umgang mit schriftlich eingegangenen Bewerbungsunterlagen achten sollten.

Unternehmen müssen die Bewerbungsunterlagen potenzieller Mitarbeiter datenschutzkonform behandeln. Bild: Pixabay
Unternehmen müssen die Bewerbungsunterlagen potenzieller Mitarbeiter datenschutzkonform behandeln. Bild: Pixabay
Daniela Sawary-Kohnen
Bewerbermanagement

Seit der 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen auch bei eingehenden Bewerbungen von interessierten Stellenbewerbern bestimmte Regeln einhalten und einen datenschutzkonformen Umgang mit den Informationen aus Lebensläufen, Anschreiben und Zeugnissen sicherstellen. Daher empfiehlt es sich laut dem auf Datenschutz spezialisierten Unternehmen Hubit Datenschutz, das eigene Bewerberdatenmanagement im Unternehmen detailliert zu überprüfen und die Mitarbeiter in der Personalabteilung regelmäßig zu schulen.

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Seite 12 | Rubrik MANAGEMENT