Nachvollziehbare Planung

Die frühzeitige Planung kann für Firmeninhaber auch vor dem Hintergrund der eigenen Kreditwürdigkeit von durchaus großer Bedeutung sein.
Gedanken über einen späteren Betriebsübergang sollten grundsätzlich durch Einbeziehen bereits bestehender erbrechtlicher Regelungen (Testament, Erbvertrag, bereits erfolgte Schenkungen etc.) erfolgen. Bild: Pixabay
Gedanken über einen späteren Betriebsübergang sollten grundsätzlich durch Einbeziehen bereits bestehender erbrechtlicher Regelungen (Testament, Erbvertrag, bereits erfolgte Schenkungen etc.) erfolgen. Bild: Pixabay
Redaktion (allg.)
Betriebsübergabe

Beinahe hätte Hartmut S., ein Betriebsinhaber aus Niedersachsen, die Information übersehen: Auf seinem aktuellen Kontoauszug wurde ihm mitgeteilt, dass der Zinssatz des Überziehungskredits auf seinem Geschäftskonto „mit sofortiger Wirkung“ von bisher 7,25 Prozent auf nun neun Prozent erhöht wird. S. konnte sich nicht erinnern, jemals eine derartige Erhöhung während der langjährigen Zusammenarbeit mit seiner Hausbank erlebt zu haben.

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Artikel Nachvollziehbare Planung
Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT