Logistikunternehmen mit Betriebsrat klagt: Kameraüberwachung zur Einhaltung von Abstandsregeln verletzt Mitbestimmungsrechte

 Bild: Fotolia/Fontanis
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Redaktion (allg.)

Ein Logistikunternehmen, das einen Betriebsrat hatte, führte die Kameraüberwachung ein. Es sollte kontrolliert werden, ob sich die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände an die empfohlenen Abstandsregeln von zwei Metern halten, um eine Covid-19 Infektion zu verhindern. Die installierte Videoüberwachungsanlage speicherte die Bilder anonymisiert auf dem Firmenserver. Der Betriebsrat, der nicht im Entscheidungsprozess mitredete, klagte beim Amtsgericht Wesel auf Unterlassung. Begründung: Der Logistiker verletze seine Mitbestimmungsrechte aus Paragraph 87 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 6 sowie Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz. Das Arbeitsgericht Wesel beschloss am 24.

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Artikel Logistikunternehmen mit Betriebsrat klagt: Kameraüberwachung zur Einhaltung von Abstandsregeln verletzt Mitbestimmungsrechte
Seite 9 | Rubrik MANAGEMENT