Bankkunde verliert 8.000 Euro durch Trojaner-Attacke - OLG entscheidet: Kein Erstattungsanspruch gegenüber Bank: Bank haftet nicht für Trojaner
Ein Trojaner forderte einen Bankkunden auf, eine Testüberweisung vorzunehmen, da ein „neuer Verschlüsselungsalgorithmus“ getestet werden müsse. Der Kunde erhielt die TAN-Nr. auf sein mobiles Telefon und leitete die Überweisung in Höhe von 8.000 Euro ein. Die Transaktion erfolgte auf ein polnisches Konto. Als der Kunde die Attacke bemerkte, verlangte er den Betrag von seiner Bank zurück, die sich letztlich erfolgreich weigerte. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied am 21. August 2018, dass der Kunde keinen Erstattungsanspruch gegenüber seiner Bank habe (AZ. 8 U 163/17).
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