Auszubildender belog Arbeitgeber: Gerichtsprozess wegen Raubes war anhängig: Auszubildender mit Vorstrafen

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)

Ein Mitarbeiter hatte am 1. August 2018 seine Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik bei seinem Arbeitgeber begonnen. Im Einstellungsverfahren hatte der Auszubildende ein Formular ausgefüllt, in dem er auch mit der Frage nach möglichen Vorstrafen konfrontiert wurde. Darin hatte er angegeben, dass er weder gerichtlich verurteilt worden sei noch gerichtliche Verfahren gegen ihn anhängig seien. Allerdings stellte sich nach der Einstellung heraus, dass gegen den Stift ein Gerichtsprozess wegen Raubes rechtsanhängig gewesen war. Im Juli 2019 informierte der Auszubildende seinen Arbeitgeber darüber, dass er zur Haft verurteilt worden sei.

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Artikel Auszubildender belog Arbeitgeber: Gerichtsprozess wegen Raubes war anhängig: Auszubildender mit Vorstrafen
Seite 19 | Rubrik MANAGEMENT