Betriebsrat verklagt Unternehmen: BAG entscheidet, dass Klage teilweise erfolgreich - AZ. 1 ABR 48/17: Auskunft über Arbeitsunfälle von Fremdarbeitern

 Bild: Thorben Wengert /pixelio.de
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Redaktion (allg.)

Ein Zustelldienst besorgte sich Mitarbeiter von einer Fremdfirma, um Paletten zu beladen. Dabei verletzten sich zwei Zeitarbeitsmitarbeiter. Das Unternehmen fertigte Unfallanzeigen an, die der Betriebsrat vom Management verlangte. Es weigerte sich jedoch, diese herauszugeben. Als Folge verklagte der Betriebsrat das Unternehmen, die Unfallanzeigen herauszugeben und über zukünftige Arbeitsunfälle von Fremdmitarbeitern informiert zu werden. Am 12. März 2019 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Klage teilweise erfolgreich sei (AZ. 1 ABR 48/17). Laut BAG habe der Betriebsrat keinen Anspruch darauf, Kopien von den Unfallanzeigen zu erhalten.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT