In einem aktuellen Urteil (Az. 11 U 74/17) erklärte das Oberlandesgericht Braunschweig, dass eine Vollkaskoversicherung auch zahlen muss, wenn sie Zweifel an der Unfallschilderung hat, ohne sie beweisen zu können. Im verhandelten Fall hatte ein Fahrer mit seinem Automatikfahrzeug eine Toreinfahrt durchbrochen und zwei Stützpfeiler beschädigt. Der Mann behauptete, das Fahrzeug habe sich von selbst in Bewegung gesetzt, nachdem er ausgestiegen war. Beim Versuch, das Fahrzeug zu stoppen, sei er versehentlich aufs Gaspedal gekommen.
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