Unfallflucht ist es erst ab 2.500 Euro netto
Das Amtsgericht in Nürnberg hatte gegen einen Kraftfahrzeugführer einen Strafbefehl wegen Unfallflucht verhängt. Seinen Führerschein musste er abgeben. Dagegen wehrte er sich erfolgreich beim Landgericht Nürnberg-Fürth (AZ: 5 Qs 58/18). Grund für den Rechtsstreit war ein Unfall beim Parken, bei dem ein Schaden von circa 2.100 Euro am Fahrzeug des Geschädigten entstanden war. Zeugen hatten den Unfall beobachtet.
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