Redaktion (allg.)

Versicherung haftet für Schaden durch Bodenschwelle

Ein Versicherter wollte 12.250 Euro Schaden von seinem Vollkaskoanbieter erstattet haben. Er war – ohne dabei zu schnell zu fahren – in Italien über eine Bodenwelle auf der Straße gefahren. Warnhinweise habe es keine gegeben, so der betroffene Fahrer. Der Versicherer lehnte eine Zahlung ab. Der Fahrer klagte und hatte damit beim Landgericht (LG) München II Erfolg (Az. 10 O 3458/17).

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Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT