Parken auf Kanaldeckeln ist verboten
Auch dort, wo das Parken auf dem Gehweg an sich ausnahmsweise erlaubt ist, gilt: Kanaldeckel müssen frei bleiben. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbiete das Parken, also ein Anhalten von mehr als drei Minuten, auf Kanaldeckeln in Gehwegen klar, so Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Geregelt sei dies in § 12 Abs. 3 Nr. 4 StVO. Das Verbot gelte auch dann, wenn die entsprechende Beschilderung oder Markierung das Parken auf Gehwegen ausdrücklich erlaubt.
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