Auf der Landstraße: Vorfahrt auch für Radler

 Bild: Fotolia/Fontanis
Bild: Fotolia/Fontanis
Anna Barbara Brüggmann

Die Rechtsexperten der Arag verweisen auf ein Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal: Im Bereich der Landstraße L 530 im nordrhein-westfälischen Meckenheim bog ein Fahrzeug aus einem Feldweg in die Landstraße, überquerte den parallel zur Landstraße verlaufenden Fahrradweg und stieß dann mit einem von links kommenden Radfahrer zusammen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Auf der Landstraße: Vorfahrt auch für Radler
Seite 10 | Rubrik MANAGEMENT