Ein Mitarbeiter, der im Zusammenhang mit seinem Arbeitsplatz einen Unfall erleidet, ist grundsätzlich immer durch die gesetzliche Krankenversicherung geschützt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Krankenkasse alle notwendigen Leistungen bezahlt. Dagegen ist das Leistungspaket, das dem verunfallten Mitarbeiter zusteht, wenn die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) den Unfall als Arbeitsunfall anerkennt, signifikant umfassender.
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