DVAG-Experten: Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen gesetzlich unfallversichert - auch beim Tanken: Kein Geld bei Sturz im Hotelzimmer

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer auf Dienstreisen versichert. Allerdings besteht der Schutz nicht in jeder Situation. Wann Arbeitnehmer unterwegs versichert sind und wann nicht, weiß die Deutsche Vermögensberatung (DVAG).

Symbolbild Fachartikel Transport
Redaktion (allg.)
Arbeitsunfälle

Arbeitnehmer sind bei Tätigkeiten, die sie im Auftrag ihres Arbeitgebers erledigen und auf den damit verbundenen direkten Wegen gesetzlich unfallversichert, so die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Ob man mit der Bahn oder mit dem Auto fährt, spiele dabei keine Rolle. Die gesetzliche Versicherung greift hier übrigens auch bei Tätigkeiten, die unmittelbar mit der Geschäftsreise zusammenhängen, wie etwa das Tanken. Wer aber zum Beispiel auf dem Rückweg einen Schlenker zu Familie oder Freunden fährt, habe dabei keinen gesetzlichen Schutz, so die Versicherungsexperten.

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Seite 11 | Rubrik MANAGEMENT